AGB
axvt-maklerring.de
Alexander Vetter
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Erstbemerkung
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind meine Grundlage für den Geschäftsverkehr mit meinen Kunden. Sie bewirken, dass ein Vertragsabschluss durch ein standardisiertes Regelverfahren vorbeschrieben, das Abwicklungsverfahren beschleunigt wird. Ohne besondere Vereinbarung gelten sie auch für Kaufleute gemäß HGB.
- 1 Vertraulichkeit
Meine erteilten Informationen und Dokumente inklusive der Objektnachweise sind ausschließlich für meine Kunden bestimmt und dürfen nur mit schriftlicher Bestätigung meinerseits an Dritte weitergegeben werden. Weitergebende können bei Fehlverhalten zu Schadenersatzzahlungen verpflichtet.
- 2 Schutz Ihrer Daten
Sie auf mich beauftragender Partner erklären sich damit einverstanden, dass ich Ihre notwendigen personenbezogenen daten nach gesetzlicher Maßgabe speichern und verarbeiten darf.
- 3 Haftungsbeschränkung
Ich weise darauf hin, dass die mir Ihnen öffentlich gemachten Informationen, Unterlagen, Planunterlagen etc. vom Verkäufer stammen. Ich hafte nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit. Ich bitte darin enthaltende Objektinformationen und Angaben zu prüfen. Ansonsten hafte ich nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, ansonsten nach den gesetzlichen Bestimmungen.
- 4 Abschluss des Vertrages
Mein Provisionsanspruch wird mit Abschluss des rechtswirksamen Hauptvertrages wirksam, wenn dabei eine Provision vereinbart und nichts gesetzlich dagegenspricht. Meine Provision gilt als entstanden und fällig, wenn der Kaufvertrag zustande gekommen, dies gilt für Erwerber wie auch für Veräußerer.
- 5 Gerichtsstand
Wenn es sich bei meinem Kunden um einen Kaufmann gemäß HGB handelt, so gilt als Gerichtsstand Greifswald. Es gilt deutsches Recht.
- 6 Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere der hier vorgenannten Paragrafen nicht wirksam sein oder werden, so ist die übrigen Bestimmungen dieses AGBs davon nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung ersetzt gemäß §306 Abs. 2 BGB die gesetzliche Regelung, sofern das weitere Festhalten an dem Vertrag keine unzumutbare Härte für mich oder meinen Kunden darstellt.
Anklam, 11. April 2023